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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen der Finanzielle Prozessoptimierung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmen (§14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch konkludentes Handeln (Beginn der Beratung) zustande.

§2 Leistungsumfang & Änderungen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Projektbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen nach erbrachten Leistungsstufen zu stellen. Sollte ein abgeschlossenes Projektziel aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht erreichbar sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und alternative Lösungen vorschlagen.

§3 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Tagessatzes von 1.200 € netto zzgl. gesetzlicher USt oder pauschal gemäß Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§288 BGB). Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§4 Gewährleistung & Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Mängel der Beratungsleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden Kardinalpflichten verletzt. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt, maximal jedoch 50.000 €.

§5 Geheimhaltung & Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der DSGVO. Die Projektunterlagen werden nach Abschluss des Vertrags auf Verlangen des Auftraggebers zurückgegeben oder vernichtet.

Stand: Januar 2025, Berlin

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